ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, Leistungen und Tätigkeiten der ETK s.r.o. (das „Unternehmen“) und ihrer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten („Personal“) mit oder gegenüber dem Kunden bzw. Auftraggeber („Kunden“).

1.2 Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen zu unseren Ungunsten abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht wirksam, es sei denn, das Unternehmen hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir einen Antrag des Kunden zum Vertragsschluss bzw. dessen Leistung vorbehaltlos annehmen, obwohl wir Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden haben.

1.3 Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte mit dem Kunden.

1.4 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen der AGB und aller weiteren Vereinbarungen, die zwischen dem Unternehmen und dem Kunden zum Zweck der Vertragsdurchführung getroffen werden, bedürfen der Textform.

1.5 Alle vom Kunden vorgenommenen Bestellungen werden erst durch unsere schriftliche oder elektronisch vorgenommene Bestätigung rechtskräftig.

2. Lieferung, Gefahrtragung

2.1 Die Kosten der Versendung und Verpackung trägt der Kunde, sofern im Angebot nicht anders angegeben.

2.2 Für von uns gefertigten Zeichnungen, Kostenvoranschläge und ähnlichen Unterlagen für Werkzeugen und Formen, die für den Auftrag gefertigt werden, behalten wir uns in jedem Fall das unbeschränkte Eigentum und Verfügungsrecht vor.

2.3 Eine angegebene Lieferfrist beginnt nicht vor dem Tag der völligen Auftragsklarheit. Falls technische Unterlagen, Material, Hilfsstoffe oder Werkzeuge von Kunden beizustellen oder Anzahlungen zu leisten sind, ist deren Eingang bei uns für den Beginn der Lieferfrist entscheidend.

2.4 Angegebene Lieferfristen sind lediglich Circa-Fristen und damit unverbindlich.

2.5. Sollte das Unternehmen nur für die Lieferung verantwortlich sein, geht das Risiko eines unabsichtlich verursachten Verlusts oder Schadens der Produkte auf den Kunden über, sobald das Produkt dem Frachtunternehmen übergeben worden ist. Wenn das Unternehmen für die Montage oder den Aufbau des Produkts verantwortlich ist, so geht das Risiko eines unabsichtlich verursachten Verlusts oder Schadens bei Abnahme dieser Leistungen und Ablauf der vom Kunden für die Annahme gesetzten Frist auf den Kunden über, im letzteren Fall vorausgesetzt, der Kunde ist verpflichtet, diese Leistungen abzunehmen. Wenn die Lieferung, die Montage oder der Aufbau auf Verlangen des
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Kunden oder aus einem anderen Grund, für den der Kunde verantwortlich ist, verzögert wird, so trägt der Kunde das Risiko eines unabsichtlich verursachten Verlusts oder Schadens während diesem Verzögerungszeitraum.

2.6 Der Kunde muss das Unternehmen unverzüglich schriftlich über alle offensichtlichen Mängel der vom Unternehmen vorgenommenen Lieferungen nach deren Erhalt informieren, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von höchstens 10 Tagen nachdem der Kunde die Lieferung erhalten hat, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

2.7 Unvorhergesehene, unvermeidbare oder nicht von uns zu vertretende Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Streiks oder Aussperrungen, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Maßnahmen von Behörden, sowie Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Genehmigungen, insb. Import- oder Exportlizenzen) verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Störung und ihrer Auswirkungen. Dies gilt auch, wenn die Hindernisse bei unseren Vorlieferanten oder während eines bestehenden Verzuges eintreten. Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

2.8. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen, vorausgesetzt diese Teillieferungen sind für den Kunden zumutbar. Jede Teillieferung wird separat abgerechnet.

3. Technische Kriterien, Gewährleistungsausschluss

3.1. Wenn die ordnungsgemäße Verwendung des Produkts einen fachgerechte Einbau durch eine qualifizierte Person erfordert, verpflichtet sich der Kunde, dafür zu sorgen:

3.1.1 dass er alle Informationen zur Verfügung gestellt hat und diese umgehend zur Verfügung stellen wird, die in angemessener Weise notwendig sind, es dem Unternehmen zu ermöglichen (I) die Voraussetzungen für die Erfüllung einzuschätzen und (II) den Vertrag zu erfüllen und dass diese Informationen vollständig und richtig sind;

3.1.2 dass alle Geschäftsräume, Fabrikanlagen, der technische Support, alle Ersatzteile, verbundenen Maschinen und Eingaben, die für die Entwicklung, die Konstruktion, den Aufbau, die Überprüfung und die Benutzung der Produkte erforderlich sind, für ihren Zweck bereit sind und sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden;

3.1.3 dass er mit dem Unternehmen bei der Entwicklung, der Konstruktion, dem Aufbau, der Überprüfung und der Benutzung der Produkte vollumfänglich kooperiert;

3.1.4 dass er die Produkte nur für den beabsichtigten Zweck und gemäß den Produkthinweisen benutzt und unter keinen Umständen ungeeignete Ersatzteile benutzt, ungeeignete Maschinen anschließt, ungeeignete Instandsetzungen oder Reparaturen vornimmt und die Produkte nicht in der Art benutzt, dass diese gefährlich werden. Alle durch eine solche Verletzung entstandenen Mängel der Produkte befreien das Unternehmen von allen Gewährleistungsverpflichtungen im Hinblick auf die Qualität der Produkte.

3.2. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haftet der Kunde auch gegenüber dem Unternehmen für alle dem Unternehmen aufgrund oder durch Verletzung dieser Unternehmungen entstehenden Kosten, Auslagen und Verluste.

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4. Zeichnungen

4.1 Alle Spezifikationen, Ausführungen, Zeichnungen ("die Ausführungen") werden nach Treu und Glauben gemacht, stellen nur ungefähre Angaben dar und sind im Einzelnen nicht bindend, es sei denn, der Kunde hat schriftlich eine genaue Angabe festgelegt, auf die er sich verlässt und das Unternehmen ist berechtigt, von diesen Angaben abzuweichen und/oder Fehler und Auslassungen zu korrigieren, vorausgesetzt die Produkte erfüllen auch weiterhin die vertraglichen Voraussetzungen.

4.2 Die Ausführungen (einschließlich aller Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte und anderer geistigen Eigentumsrechte) stehen im Verhältnis der Parteien im Eigentum des Unternehmens; der Kunde ist nicht berechtigt, die Ausführungen für andere Zwecke als den Vertragszweck zu benutzen.

4.3 Alle Erfindungen, Änderungen, Verbesserungen, Verfahren oder Know-how im Hinblick auf die Produkte, die im Verlauf der Vertragsausführung gemacht oder gewonnen wurden, gehören ausschließlich dem Unternehmen.

4.4 Keine der Parteien darf vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei gegenüber Dritten offenlegen oder diese für eigene Zwecke benutzen.

4.5 Jede Partei verpflichtet sich, sicherzustellen, dass sie die notwendigen geistigen Eigentumsrechte zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten erwirbt oder besitzt und die jeweils andere Partei unverzüglich über aufgedeckte Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten informieren wird.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1 Alle Rechnungen sind in Euro oder jeder anderen frei konvertierbaren Währung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ("Fälligkeitsdatum") zahlbar, soweit nicht anders vereinbart und ohne etwaige Abzüge aufgrund von Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechten, die dem Kunden möglicherweise zustehen (außer die Gegenforderungen des Kunden sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt). Das Unternehmen behält sich das Recht vor, vor dem Beginn der Vertragsausführung die gesamte oder teilweise Zahlung oder die Stellung einer entsprechenden Sicherheitsleistung oder Abgabe einer Garantie von oder im Namen des Kunden zu verlangen, falls das Unternehmen dieses für notwendig erachtet, soweit nicht anders vereinbart. Das Unternehmen ist jederzeit berechtigt, die Voraussetzungen für das dem Kunden gewährte Kreditlimit zu überprüfen und dieses nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden anzuheben oder zu reduzieren. Das Unternehmen kann im eigenen Ermessen Vorausbarzahlung für die Produkte akzeptieren oder Barzahlung mit festgelegten Vorauszahlungen. Unbeschadet seiner weiteren Rechte ist das Unternehmen berechtigt, nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden die sofortige Zahlung aller ausstehenden Beträge für sämtliche zu irgendeinem Zeitpunkt gelieferten Produkte zu verlangen, vorbehaltlich den einzelnen Vereinbarungen der Parteien. "Frei konvertierbare Währung" im Sinne dieses Vertrages ist eine Währung, die umfassend auf den internationalen Devisenmärkten gehandelt und für internationale Geschäfte benutzt wird.

5.2 Die genannten Preise verstehen sich ab Werk (EXW) des Unternehmens, ohne Verpackung und zuzüglich Umsatzsteuer oder anderen Steuern (sofern nichts Gegenteiliges bestimmt ist).

5.3 Wenn Preise nicht ausdrücklich zwischen dem Unternehmen und dem Kunde vereinbart wurden, gelten die zur Zeit der Bestellung gültigen Listenpreise des Unternehmens.

5.4 Sollte das Unternehmen verantwortlich für den Aufbau oder die Montage des Produkts sein, trägt der Kunde alle notwendigen Nebenkosten, wie z.B. Reisekosten und Transportkosten für Werkzeuge
Ausgabe: August 2021 und das persönliche Reisegepäck sowie die Tagespesen zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung, soweit nicht anders vereinbart.

5.5 Das Unternehmen darf Zinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz für alle bei Fälligkeit (Zahlungsverzug) noch ausstehenden Beträge verlangen.

5.6 Soweit für das Unternehmen nach dem Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar wird, ist das Unternehmen berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer vom Unternehmen gewährten angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann es unabhängig von seinen weiteren Rechten von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge mit dem Kunden jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt dem Unternehmen unbenommen.

5.7 Im Falle einer Kündigung gemäß nachfolgender Ziffer 8 gibt der Kunde dem Unternehmen hiermit die unwiderrufliche Genehmigung (soweit dies für den Kunden möglich ist), die Geschäftsräume des Kunden zur Wiederinbesitznahme der Produkte zu betreten.

6. Gewährleistung

6.1 Mängelrügen müssen bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Erhalt der Ware unter Beifügung der mangelhaften Ware geltend gemacht werden.

6.2 Mängelrügen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung unter Beifügung der mangelhaften Ware geltend gemacht werden.

6.3 Unsere Gewährleistungspflicht endet 24 Monate ab dem Rechnungsdatum, sofern in der Garantiekarte nicht anders angegeben.

6.4 Unsere Gewährleistungspflicht und ggf. abgegebenen Garantien erlöschen,

6.4.1 wenn die Leckschutzauskleidung mit Zubehör nicht sachgemäß, entsprechend den geltenden Einbauanweisungen und den einschlägigen Vorschriften durch einen qualifizierten und zugelassenen Fachbetrieb eingebaut werden,

6.4.2 bei Schäden, die aus einem nicht ordnungsgemäßen Betrieb der Leckschutzauskleidung inkl. Zubehör entstehen,

6.4.3. wenn seitens des Bestellers oder Dritten Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten ohne unsere Zustimmung an den Produkten vorgenommen werden,

6.4.4. wenn beanstandete Teile auf Wunsch hin nicht an uns gesandt werden und / oder uns die Möglichkeit einer Schadensuntersuchung am Gerät nicht gegeben wird.

6.5. Bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen hat der Kunde das Recht, von uns die Rücknahme der beanstandeten Ware und eine entsprechende Ersatzlieferung zu verlangen. Nach unserer Wahl können wir auch die beanstandete Ware nachbessern. In allen Fällen werden nur diejenigen Teile ersetzt, die einen Mangel in Werkstoff oder der Werkarbeit aufweisen.

6.6 Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Montagekosten und sonstiger bei Dritten entstehender Kosten, sind ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es fehlt eine von uns schriftlich garantierte Beschaffenheit der Sache. Der Ausschluss gilt sowohl für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
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selbst verursacht worden sind, als auch für Schäden des gesamten Liefergegenstandes, die durch einen ursprünglichen begrenzten und wertmäßig geringen Mangel an einem Teil des Liefergegenstandes nach Gefahrübergang verursacht worden sind, gleichgültig ob sie im Rahmen vertraglicher oder deliktischer Ansprüche geltend gemacht werden.

6.7 Keine Gewähr wird übernommen bei Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder natürliche Abnutzung entstanden sind.

7. Haftungsbegrenzung

7.1 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 7.2 wird die gesetzliche Haftung für Schadensersatz wie folgt beschränkt:

I. Für Schäden, die durch die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis verursacht wurden, haftet das Unternehmen der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.

II. Das Unternehmen haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

7.2 Keine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen schließt die Haftung des Unternehmens aus oder beschränkt diese in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie.

7.3 Keine Partei haftet der anderen Partei für solche Pflichtverletzungen, die auf Umständen oder Ereignissen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen und für die die pflichtverletzende Partei nicht verantwortlich ist (zum Beispiel höhere Gewalt, Krieg, Unruhen oder Naturkatastrophen), ungeachtet etwaig entgegenstehender Bestimmungen dieser Verkaufsbestimmungen.

7.4 Der Kunde stellt das Unternehmen von allen Klagen, Ansprüchen, Kosten, Gebühren, Schäden, Verlusten und Ausgaben frei, denen das Unternehmen ausgesetzt ist oder die es erleidet, soweit deren Entstehung nicht von dem Unternehmen zu vertreten ist und/oder für die das Unternehmen einem Dritten gegenüber verantwortlich ist aufgrund (I) von Anweisungen des Kunden; (II) des Annahmeverzugs des Kunden oder einer sonstigen Handlung, Unterlassung oder Nichterfüllung des Kunden oder seiner Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen, soweit der Kunde für ihr Verhalten verantwortlich ist; oder (III) der schuldhaften Vertragsverletzung durch den Kunden.

7.5 Der Kunde stellt das Unternehmen von allen Kosten, Ansprüchen, Verlusten, Ausgaben und Schäden frei, die dem Unternehmen entstanden sind oder für die es gegenüber einem Dritten verantwortlich ist aufgrund der Verletzung oder der behaupteten Verletzung eines Patents, Warenzeichens, Urheberrechts, Geschmacksmusters oder eines sonstigen gewerblichen Schutzrechts, soweit die Verletzung durch den Import, die Herstellung oder den Verkauf von Produkten eingetreten ist, welche nach Spezifikationen oder entsprechend den besonderen Anforderungen des Kunden angefertigt wurden.
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8. Kündigung und Rücktritt

8.1 Soweit die Produkte nach besonderen Anforderungen des Kunden gefertigt oder entsprechend angepasst wurden, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen (“Kündigung“); in diesem Fall ist er jedoch verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich derjenigen Aufwendungen zu bezahlen, die das Unternehmen aufgrund der Kündigung eingespart hat.

8.2 Das Unternehmen ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit zu einem Zeitpunkt, an dem der Vertragspreis noch nicht vollständig bezahlt wurde (unabhängig davon, ob der Zahlungsanspruch bereits fällig ist), im Hinblick auf den Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Liquidationsverfahren gestellt oder dieses eröffnet wird oder im Falle der Insolvenz des Kunden oder im Falle der Bestellung eines Verwalters über das Geschäft des Kunden (“Rücktritt“).

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Das Unternehmen behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen vor. Eigentumsrecht und Verlustrisiko gehen zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung und Lieferung auf den Kunden über, wobei jedoch im Fall einer Lieferung vor der vollständigen Bezahlung ein Sicherungsrecht an den Produkten einbehalten wird, bis der vollständige Kaufpreis beim Unternehmen eingeht. Bis zur Bezahlung des vollen Kaufpreises der Produkte muss der Kunde die Produkte zu jeder Zeit umfassend gegen Verlust oder Schäden durch Unfall, Feuer, Diebstahl und gegen andere Risiken, die üblicherweise von Versicherungen für die vom Kunden ausgeführte Geschäftstätigkeit übernommen werden, in der Höhe versichern, die mindestens der Höhe der jeweils ausstehenden Saldoforderung entspricht. Auf Verlangen des Unternehmens muss der Kunde das Bestehen einer solchen Versicherung belegen und alle Ansprüche aus dieser Versicherung an das Unternehmen abtreten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, keines der noch im Eigentum des Unternehmens stehenden Produkte als Sicherheiten einzusetzen.

9.2. Bei Beanstandung oder Geltendmachung von Rechten Dritter an der im Eigentum des Unternehmens stehenden Ware ist der Kunde verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich zu informieren.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen ETK und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Tschechischen Republik. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 findet auf den Vertrag keine Anwendung.

10.2 Erfüllungsort für unsere Leistungen und die des Kunden ist Jablonec nad Nisou.

10.3 Gerichtsstand bei allen Verträgen ist Jablonec nad Nisou.

10.4 Soweit sich eine Bestimmung oder Teile einer Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen als nach dem geltenden Recht gesetzwidrig, unwirksam oder undurchsetzbar erweist, soll diese Bestimmung oder der jeweilige Teil der Bestimmung – soweit diese von den verbleibenden Bestimmungen trennbar sind – von den Verkaufsbedingungen ausgenommen werden. Die Gesetzmäßigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
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10.5 Änderungen und Modifizierungen des Vertrages sind nur dann wirksam und durchsetzbar, wenn sie in Schriftform erfolgen und vom Kunden sowie vom Unternehmen unterzeichnet worden sind.

10.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Verpflichtungen aus diesem Vertrag abzutreten, zu ersetzen oder in anderer Art und Weise ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Unternehmens zu übertragen; jeder dahingehende Versuch ist unwirksam.

10.7 Im Falle etwaiger Abweichungen oder Widersprüche zwischen der deutschen und der englischen Fassung hat die deutsche Fassung Vorrang.

Jablonec nad Nisou


ETK Foam

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